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Mit Sommerschuhen durch den Schnee

Aktualisiert: 5. Mai 2021

Eigentlich sollten wir längst die Dächer aufgeklappt haben und -beschienen von der warmen Sonne- durch malerische Landschaften cruisen. Aber der April macht sprichwörtlich was er will und lässt die Temperaturen nahe dem Gefrierpunkt sinken.


Der Volksmund gibt uns eigentlich jede Menge klare Hinweise. Mit Weisheiten wie "Sommerreifen von Ostern bis Oktober" oder "Vor Nachtfrost du nie sicher bist, bis die Kalte Sophie vorüber ist" wird klar, bis zu den Eisheiligen Mitte Mai kann es in Deutschland noch unangenehmen Frost geben. Aber was heißt das für uns Offenbarer - speziell vor dem Hintergrund der gesetzlichen Winterreifenpflicht?


In Deutschland gilt die sog. situative Winterreifenpflicht, das bedeutet Winterreifen sind nur bei winterlichen Verhältnissen obligatorisch. Verstöße werden mit 40 €, bei Behinderung sogar mit 80 € und einem Punkt im Flensburg belohnt.


Sicherlich lässt sich die Entscheidung, ob die leichtbeschuhten Cabrios schon fahren dürfen, nicht an den Jahreszeiten festmachen, vielmehr ist ausschlaggebend ob die Temperaturen konstant über sieben Grad Celsius liegen. Vorsicht ist auf alle Fälle geboten, da es bei solchen Durchschnittstemperaturen gerade in den frühen Morgenstunden noch zu überfrierender Nässe in Waldgebieten oder auf Brücken kommen kann.


Aber neben der Unfallgefahr gibt es in manchen gern befahrenen Nachbarländern auch überaus schmerzhafte Geldbußen, die man sich vorsichtshalber einmal zu Gemüte geführt haben sollte.


In Österreich existiert schon seit Jahren eine generelle Winterreifenpflicht. Diese gilt von 1. November bis 15. April. Verstöße gegen die Vorschrift beginnen bei 35 € und können bei Gefährdung bis zu unangenehmen 5.000 € kosten.


Bei unseren Schweizer Nachbarn gibt es keine allgemeine Winterreifenpflicht in den kalten Monaten. Die Schweizer Behörden geben lediglich eine Empfehlung aus bei winterlichen Verhältnissen nur mit Winterreifen zu fahren. Wichtig zu wissen ist allerdings, dass bei Behinderung anderer eine Geldbuße und bei Unfallbeteiligung mit Sommerreifen eine Mithaftung möglich ist.


In Italien kann die Winterreifenpflicht bei entsprechenden Witterungsbedingungen auf bestimmten Strecken kurzfristig angeordnet werden. Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es aber nicht. Nur im Aosta - Tal müssen zwischen dem 15. Oktober und dem 15. April zwingend Winterreifen verwendet werden.


In Frankreich gibt es ebenfalls keine generelle Winterreifenpflicht. Winterreifen können jedoch insbesondere im Gebirge durch Verkehrsschilder angeordnet werden. Auch die Franzosen sprechen hier nur eine Empfehlung zur Verwendung von Winterreifen aus.

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